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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen sowohl zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht), als auch zwischen Arbeitgeber und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (Kollektives Arbeitsrecht). Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer/Vorstände sowie Arbeitgeber bundesweit, insbesondere wenn es um die Themen Kündigung, Abfindung bei Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abmahnung geht. Ganz bewusst vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kennen daher die Sichtweise des Gegenübers. Dabei ist es unser Ziel für unsere Mandanten bei den im Arbeitsrecht vorherrschenden Verhandlungslösungen auf pragmatischem Wege schnelle und kostengünstige Ergebnisse zu erreichen.

Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil

RA Uwe D. Koeberich, LL.M. , CEP ist seit 1997 Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied in der Vereinigung "Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.". Er verfügt über geprüfte und nachgewiesene besondere Kenntnisse in diesem Bereich, die er über die vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen hinaus ständig aktualisiert.

Erfolgreich für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unterstützen wir erfolgreich gegen personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen und sorgen mit unserer langjährigen praktischen Erfahrung beim Aushandeln von Abfindungen, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und beim Abfassen von Zeugnissen für optimale Resultate. Im Falle von Kündigungen leitender Angestellter, Geschäftsführer und Vorständen kennen wir als Fachanwälte neben den besonderen arbeitsrechtlichen Themen auch die gesellschaftsrechtlichen Problemkomplexe, so dass wir Ihnen zu ausgezeichneten Ergebnissen verhelfen können.

Personalabteilung für Arbeitgeber

Ihnen als Arbeitgeber sind wir Ratgeber und Vertreter, wenn es um Gestaltung und Änderung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, einer Betriebsordnung und sonstiger betrieblicher Regelungen geht. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Differenzen mit Arbeitnehmern oder mit der Arbeitnehmervertretung. Gerade im Vorfeld von unternehmerischen Entscheidungen, die die Arbeitnehmer betreffen, bedarf es der umfassenden Beurteilung durch einen Fachanwalt, um diese „gerichtsfest“ zu machen. Selbstverständlich beraten wir auch bei Einigungsstellenverfahren sowie bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.

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