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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist die Grundlage der Besteuerung, gleichzeitig aber auch eine wichtige Informationsgrundlage für Banken, Gläubiger, Investoren und das eigene unternehmerische Handeln. Bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen sind handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei der Ausübung von Gestaltungsmöglichkeiten und Umsetzung ihrer Unternehmensstrategie. Dabei behalten wir die Erwartungen ihrer Hausbank sowie ihr Rating im Blick. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation bei Banken wirkt sich dabei sehr förderlich aus.

Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses vereinbarten Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.

Durch Sonderregelungen im Steuerrecht ist vermehrt eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz zu erstellen Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe mit dem Ziel, die Steuerbelastung möglichst gering zu halten.

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