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Familienrecht - Eheverträge

Gerade für Unternehmer ist es dringend angeraten, mit seinem Ehepartner einen Ehevertrag zu schließen. Auch wenn die Ehe selbst nur geringe Auswirkungen auf das Unternehmen hat, so kann die Scheidung erhebliche finanzielle Folgen für den Fortbestand des Unternehmens haben und ein möglicher Liquiditätsabfluss im Rahmen der Scheidung den Ruin des Unternehmens bedeuten. Es ist daher ratsam, rechtzeitig Vorsorge in Sinne eines Ehevertrages zu treffen. Für den Ehepartner muss sich der Abschluss des Ehevertrages nicht zwangsläufig negativ auswirken. Bei der Ausgestaltung des Vertrages sind neben gesellschafts- und familienrechtlichen auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil

RA Uwe D. Koeberich, LL.M. und CEP Dr. Ralph Beckmann und Rechtsanwalt Stefan Heimann haben lange Erfahrung bei der Begleitung von Familienunternehmen und der optimalen Gestaltung von Verträgen für Unternehmen.

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