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Steuer- / Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht sowie steuerrechtliche Fragestellungen betreffen jeden von uns immer wieder in unterschiedlicher Komplexität. In diesem Kontext werden leider auch steuerlich relevante Sachverhalte übersehen oder auch einfach Fehler bei der Deklaration gemacht, die bei nicht rechtszeitiger Berichtigung zu gravierenden finanziellen als auch zu persönlichen Konsequenzen führen kann. Das Gesetz sieht für Steuerhinterziehung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren vor.
Auch wenn die Sachverhalte beim Finanzamt schon bekannt sind und eine strafbefreiende Selbstanzeige (z.B. durch ausländische Kontrollmitteilung) nicht mehr möglich erscheint, haben Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe einen erheblichen Einfluss auf das Strafmaß und machen eine stringente Aufarbeitung und einen professionellen Umgang mit den Finanzbehörden unabdingbar. Dabei ist das Steuerrecht aufgrund zahlreicher Reformen immer umfangreicher und umfassender geworden.
Ziel unser steuerlichen Beratungsdienstleistung ist neben der lückenlosen und zeitnahen Aufarbeitung der nachzuerklärenden Beträge auch die Festlegung der steuerstrafrechtlichen Strategie um, entweder die komplette Straffreiheit des Mandanten oder ein möglichst geringes Strafmaß zu erreichen.
Wir beraten nicht nur, wir unterstützen Sie in allen Fragen des Steuer- und Abgabenrechts, auch prozessual. Neben der steuerlichen Rechtsberatung ist die Steuer- und Wirtschaftsprüfung zentraler Bestandteil unserer Tätigkeit.
Dank unserer interdisziplinären Ausrichtung beraten wir Sie ganzheitlich und vorausschauend und können Ihnen umfassende Gestaltungsmöglichkeiten und konzipierte Lösungen für Ihren Unternehmensalltag anbieten. Ihre unternehmerische Zielsetzung haben wir dabei stets im Blick.
Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil
Steuerberater Sören Weißert, LL.M, Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan Heimann sowie die Fachanwälte für Steuerrecht Uwe D. Koeberich, LL.M., CEP und Esther D. Eismann verfügen alle über geprüfte und nachgewiesene steuerrechtliche Kenntnisse, die ständig in den vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.