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Steuer- / Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht sowie steuerrechtliche Fragestellungen betreffen jeden von uns immer wieder in un­terschiedlicher Komplexität. In diesem Kontext werden leider auch steuerlich relevante Sachverhalte übersehen oder auch einfach Fehler bei der Deklaration gemacht, die bei nicht rechtszeitiger Berich­tigung zu gravierenden finanziellen als auch zu persönlichen Konsequenzen führen kann. Das Gesetz sieht für Steuerhinterziehung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in beson­ders schweren Fällen bis zu 10 Jahren vor. 

Auch wenn die Sachverhalte beim Finanzamt schon bekannt sind und eine strafbefreiende Selbstan­zeige (z.B. durch ausländische Kontrollmitteilung) nicht mehr möglich erscheint, haben Strafmilde­rungs- und Strafschärfungsgründe einen erheblichen Einfluss auf das Strafmaß und machen eine stringente Aufarbeitung und einen professionellen Umgang mit den Finanzbehörden unabdingbar. Dabei ist das Steuerrecht aufgrund zahlreicher Reformen immer umfangreicher und umfassender ge­worden.

Ziel unser steuerlichen Beratungsdienstleistung ist neben der lückenlosen und zeitnahen Aufarbei­tung der nachzuerklärenden Beträge auch die Festlegung der steuerstrafrechtlichen Strategie um, entweder die komplette Straffreiheit des Mandanten oder ein möglichst geringes Strafmaß zu errei­chen. 

Wir beraten nicht nur, wir unterstützen Sie in allen Fragen des Steuer- und Abgabenrechts, auch pro­zessual. Neben der steuerlichen Rechtsberatung ist die Steuer- und Wirtschaftsprüfung zentraler Be­standteil unserer Tätigkeit. 

Dank unserer interdisziplinären Ausrichtung beraten wir Sie ganzheitlich und vorausschauend und können Ihnen umfassende Gestaltungsmöglichkeiten und konzipierte Lösungen für Ihren Unterneh­mensalltag anbieten. Ihre unternehmerische Zielsetzung haben wir dabei stets im Blick. 

Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil 

Steuerberater Sören Weißert, LL.M, Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan Heimann sowie die Fach­anwälte für Steuerrecht Uwe D. Koeberich, LL.M., CEP und Esther D. Eismann verfügen alle über ge­prüfte und nachgewiesene steuerrechtliche Kenntnisse, die ständig in den vorgeschriebenen Fortbil­dungsmaßnahmen aktualisiert werden. 

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