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Stiftungsrecht

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck (auf Dauer) verfolgt. Neben den stiftungsrechtlichen Bestimmungen im BGB wird das Stiftungsrecht auch auf Landesebene geregelt, je nach Sitz der Stiftung. 

Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil

Rechtsanwalt Uwe D. Koeberich, LLM., CEP, Rechtsanwalt Stefan Heimann und Rechtsanwältin Petra Wagner. Frau Wagner hat in ihrer langjährigen Tätigkeit viele gemeinnützige Stiftungen sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen gegründet — oftmals ist gerade bei Alleinstehenden die Einsetzung eines Wunscherben im Sinne einer eigenen Stiftung, die von Todes wegen gegründet wird, oder die Unterstützung einer bereits bestehenden Stiftung/Organisation, ein begehrtes Gestaltungsinstrument, bevor die weit entfernten Verwandten die gesetzlichen Erben werden. Hierbei gilt es, besondere Voraussetzungen im Testament zu schaffen. Dank unserer interdisziplinären Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern können wir Sie auch in Fragen des externen Rechnungswesens, des Gemeinnützigkeitsrechts und des Steuerrechts umfassend unterstützen. 

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