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Unternehmensgründung

Für die Unternehmensgründung bedarf es mehrerer weichenstellender Entscheidungen, die aufgrund der jeweiligen konkreten Situation für jede Neugründung individuell zu treffen sind. 

Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich bieten wir Ihnen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Hilfestellung, um diese Entscheidungen treffen zu können. 

Insbesondere zeigen wir Ihnen konkrete, für Ihr Vorhaben in Frage kommende Rechtsformen auf, einschließlich deren gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Unterschiede und geben Ihnen eine individuell auf Sie zugeschnittene Rechtsformempfehlung.

Wir bereiten Ihnen die protokollierungsreifen Vertragsentwürfe vor und richten dabei insbesondere die Gesellschaftsverträge auf Ihre individuelle Situation und Ihre konkrete Zukunftsplanung aus. 

Dabei ist es unser Anspruch, Ihnen keine 0815- Verträge zu erstellen, sondern explizit die mit Ihnen zuvor gemeinsam erörterten Bedürfnisse für Ihre Unternehmung und deren Ausrichtung abzubilden. 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Tätigkeit auf diesem Gebiet haben wir dabei stets auch die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft und mögliche Problemfelder, wie die Aufnahme weiterer Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, eine mögliche Erbfolge oder auch das spätere Ausscheiden oder denkbare Streitigkeiten unter den Gesellschaftern bzw. die komplette Auflösung der Gesellschaft im Blick, was Ihnen wiederum die Möglichkeit bietet, Ihrer Unternehmung von Beginn an maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge zugrunde zu legen. 

Unser Leistungsangebot endet dabei nicht mit der tatsächlichen formellen Gründung eines Unternehmens. Als Berater unterstützen wir Sie selbstverständlich anschließend auch bei den wesentlichen, gründungsspezifischen ersten Schritten (Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, etc.). 

Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung stehen wir Ihnen daneben auch gerne für die Ausgestaltung von Verträgen für Ihre neue Unternehmung zur Verfügung, z. B. Geschäftsführeranstellungsverträge, Verträge mit Mitarbeitern, Allgemeine Geschäftsbedingungen, etc. und unterstützen Sie bei einem etwaigen Schutz von Markenrechten (z.B. Firmenlogo). 

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