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Prüfungen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Sowohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dienen dem primären Interesse des Klima- und Umweltschutzes. Während im EEG ein Fokus auf der Ermöglichung der nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung, der Verringerung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung, der Schonung fossiler Energieressourcen sowie der Weiterentwicklung und Förderung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt, sind im KWKG insbesondere die Erreichung konkreter Zielwerte im Rahmen der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen niedergelegt.

Die Erreichung dieser Ziele wird unter anderem durch gezielte staatliche Förderung für bestimmte Unternehmen und Anlagenbetreiber gestützt, wobei für bestimmte Angaben eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers verlangt wird (Vorbehaltsaufgaben).

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Neben einem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Prüfung von Industrieunternehmen und hier insbesondere von sogenannten stromkostenintensiven Unternehmen, liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Prüfung von Unternehmen der Energiewirtschaft und dabei sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlichen Bereich. Wir betreuen in diesem Zusammenhang Energieversorger und Verteilnetzbetreiber. Durch die sich regelmäßig ändernden gesetzlichen Vorschriften sehen wir es als wesentliche Voraussetzung einer qualitativ hochwertigen Prüfung an, über umfangreiches Verständnis für die Systematiken in diesem Bereich sowie umfassendes Branchen-Know-how zu verfügen.

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