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Prüfungen nach Kreditwesengesetz (KWG) sowie Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Regulierte Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute unterliegen nach Kreditwesengesetz und Europäischer Regulierung strengen Anforderungen an Aufstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse. Darüber hinaus hat sie der Gesetzgeber in Bezug auf die Erbringung von erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und Wertpapierhandelsgeschäften verpflichtet, die Einhaltung von Meldepflichten und Verhaltensregeln prüfen zu lassen.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Mit unserer Expertise im Bereich der Prüfung nach Kreditwesengesetz (KWG) sowie Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verfügen wir über langjähriges Know-how in der Durchführung der erforderlichen Prüfungen inklusive der Besonderheiten der Berichterstattung. Unsere qualifizierten Ansprechpartner mit umfangreicher Branchenerfahrung bürgen für die Qualität unserer Leistung.

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