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Stiftungsrechtliche Prüfungen und Prüfung von Non-Profit Organisationen

Gemeinnützige Organisationen haben  umfangreiche rechtliche (Spezial-)Vorschriften zu beachten. Dabei gilt es über die allgemeinen steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften hinaus, gemeinnützigkeitsrechtlichen, ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Erfordernissen gerecht zu werden. Für Stiftungen ist zudem durch landesspezifische Vorschriften die Prüfung deutlich erweitert worden. Die Prüfungsergebnisse dienen zunehmend auch als Basis für Zertifizierungen im Spendenbereich und damit der Außenwirkung spendensammelnder Organisationen.

Unser Know-how, Ihr Vorteil

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts verfügen wir über umfangreiche Expertisen auf diesen Spezialgebieten. Der ganzheitliche Ansatz unserer interdisziplinär tätigen Experten ist darauf ausgerichtet, unseren Mandanten in sämtlichen Fragestellungen behilflich zu sein. Ziel ist es auf Basis der individuellen Bedürfnisse, zielorientierte Lösungsansätze zu erarbeiten. Unser Prüfungsangebot umfasst hierbei nicht nur die Jahresabschlussprüfung sondern auch Sonderprüfungen z.B. im Zusammenhang mit Verwendungsnachweisen zu Fördermitteln.

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